04.02.2022

Klarstellung Keine Kündigung wegen Outing

Generalvikar Alfons Hardt will kirchliches Arbeitsrecht zügig fortentwickeln

Aufgrund der fortbestehenden Irritationen stellt Generalvikar Alfons Hardt für das Erzbistum Paderborn klar, dass keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter befürchten muss, allein aufgrund der Offenlegung ihrer Beziehung beziehungsweise wegen der sexuellen Orientierung oder der Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder gleichgeschlechtlichen zivilrechtlichen Ehe gekündigt zu werden. Generalvikar Hardt betont zudem nochmals, dass er sich für eine zügige Fortentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts einsetzt.

Generalvikar Alfons Hardt © Besim Mazhiqi/Erzbistum Paderborn 

Weitere Einträge

© db

Christus unser Friede
Gelungene After Work Party 2024

Auch die zweite Auflage der After Work Party war wieder ein toller Erfolg. Das Wetter spielte mit, ...

Pastoralverbund
Begrüßung neuer Gemeindeassistent

Zum 1. August diesen Jahres hat Gemeindeassistent Franz Ellendorff sein 3. Ausbildungsjahr auf dem Weg zum Beruf des Gemeindereferenten in unserem Pastoralen Raum begonnen.

Heilige Familie
KAB Halbjahresprogramm

Die Termin der KAB für die 2. Jahreshälfte 2024 und 2025 sind online.