Die Hausaufbahrung ist eine alte Tradition und wurde bis ins 19. Jahrhundert tatsächlich als das Wachen bei der/dem Verstorbenen verstanden.
Sie können Ihren verstorbenen Angehörigen nach Eintritt des Todes 36 Stunden zu Hause lassen oder z.B. vom Krankenhaus nach Hause bringen lassen. Diese Frist kann ohne weiteres durch einen Antrag des Bestatters verlängert werden.
Was sich im ersten Moment unwirklich, vielleicht sogar befremdlich anhört oder sogar eine Horrorvorstellung ist, kann den Abschied und die Trauerarbeit erleichtern. Sie können nämlich im gewohnten Umfeld ganz in Ruhe und auf Ihre Art und Weise Abschied nehmen: Mit Ihrem verstorbenen Angehörigen reden, an seiner Seite Fotoalben durchblättern, geliebte Musik laufen lassen …
Auch kleine Kinder können sich in einem vertrauten Umfeld ungestört und ganz auf ihre eigene Art und Weise verabschieden und den Tod realisieren.
In den letzten Jahren ist, nachdem die Hausaufbahrungen fast vollständig verschwunden waren, eine deutliche Wiederkehr der Hausaufbahrungen zu beobachten.
Dies hängt nicht zuletzt mit der erheblichen Zunahme an Urnenbeisetzungen zusammen. Bei Urnenbeisetzungen wird im Nachhinein immer wieder beschrieben, dass sich viele bei der Trauerfeier nicht wirklich verabschieden konnten. Die Maße der Urne passen nämlich so gar nicht zu einem Menschen. Rational ist ihnen klar, dass sich in der Urne die Asche des/der Verstorbenen befindet, aber emotional betrachtet, sieht das anders aus.
Sprechen Sie ihren Bestatter an, wenn die Hausaufbahrung für Sie eine Möglichkeit des Abschiednehmens und des Trauerns ist.